Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der ambulanten
Pflegedienste in Mülheim an der Ruhr
Präambel
Gesellschaftliches Ziel ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung bei
hoher Versorgungsqualität unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags „ambulant vor
stationär“.
Organisation
- Die ambulanten Pflegedienste in Mülheim an der Ruhr schließen sich zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammen.
- Die Arbeitsgemeinschaft ist keinem Spitzenverband oder einem anderen
Interesseverband angeschlossen, sie ist unabhängig und überparteilich.
- Zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben tagt die Arbeitsgemeinschaft in
regelmäßigen Zeitabständen, abwechselnd in verschiedenen Einrichtungen.
- Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Mülheim an der Ruhr.
Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
- Die Arbeitsgemeinschaft ist Ort des offenen, transparenten fachlichen Austausches
und der Beratung und ggf. wechselseitiger Hilfe zu allen Fragen ambulanter
Versorgungsangebote.
- Die Arbeitsgemeinschaft dient der Definition, Diskussion und
öffentlichkeitswirksamen Vertretung und Durchsetzung der in der Präambel
genannten Ziele.
- Die Arbeitsgemeinschaft erarbeitet die für ihre Arbeit notwendigen
Qualitätsstandards.
- Die Arbeitsgemeinschaft erhebt den Vertretungsanspruch in allen pflegerelevanten
Gremien, Netzwerken und Konferenzen der Stadt Mülheim an der Ruhr. Hierbei ist
sie offen, vielfältig und tolerant.
- Die Arbeitsgemeinschaft leistet ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Anerkennung der
Pflege als Profession, hier insbesondere der ambulanten Pflege.
- Die Arbeitsgemeinschaft entwickelt gemeinsame Strategien und weitere Ziele.
- Die Arbeitsgemeinschaft setzt berufspolitische und berufsfachliche Interessen durch.
- Die Arbeitsgemeinschaft verhindert eine Spaltung der Interessen privater, freigemeinnütziger
und öffentlicher Anbieter.
- Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich ein für gemeinsame Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Die Arbeitsgemeinschaft ermöglicht unter ihren Teilnehmern den zu allen Aufgaben
gehörenden Wissenstransfer.
- Die Arbeitsgemeinschaft strebt gemeinsame, regionalisierte Verhandlungen mit den
Kostenträgern an.
- Die Arbeitsgemeinschaft strebt neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
eine regional bezogene Prüfung der Pflegequalität an.
- Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt regionale Projekte zur Realisierung ihrer Ziele
und Aufgaben.
Organe der Arbeitsgemeinschaft
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind
o Vollversammlung und
o Lenkungsgruppe, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.
Teilnehmer und Vollversammlung
Teilnehmer kann jeder ambulante Pflegedienst werden, der die Ziele der
Arbeitsgemeinschaft unterstützt und dies verbindlich erklärt. Jeder Teilnehmer delegiert
eine Person in die Vollversammlung, die entsprechende Entscheidungsbefugnisse hat. Über
die Aufnahme weiterer Teilnehmer, die ebenfalls die Ziele der AG zu unterstützen haben,
entscheidet die Vollversammlung.
Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wird von der
Lenkungsgruppe einberufen.
Die Einladung erfolgt schriftlich (auch E-Mail entspricht der Schriftform) mit einer Frist von
vierWochen vor dem Versammlungstermin. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt
werden. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme.
Die Vollversammlung ist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.
Aufgaben der Vollversammlung
Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:
o Wahl der Lenkungsgruppe
o Beratung und Beschlussfassung über die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
o Änderung der Geschäftsordnung
o Bildung von Arbeitsgruppen
o Festlegung der Termine der folgenden Vollversammlungen
Lenkungsgruppe
o Die Lenkungsgruppe besteht aus fünf gleichberechtigten Teilnehmern, davon
einem Sprecher und einem stellv. Sprecher.
o Die Lenkungsgruppe wird für drei Jahre von der Vollversammlung gewählt.
o Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds der Lenkungsgruppe rückt der bei
der letzten Sprecherwahl als nächster Gewählte nach.
o Die Lenkungsgruppe ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Lenkungsgruppenteilnehmer
anwesend ist.
o Die Lenkungsgruppe entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der
anwesenden Teilnehmer.
o Die Lenkungsgruppe wählt die Sprecherin /den Sprecher aus ihren Reihen.
Aufgaben der Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe ist insbesondere verantwortlich für
o Ordnungsgemäße Führung und Erfüllung der gestellten Aufgaben der
Arbeitsgemeinschaft
o Einberufung der Vollversammlung
o Informationspflicht gegenüber der Vollversammlung über alle Aktivitäten der
Lenkungsgruppe
o Ausführen der Beschlüsse der Vollversammlung
o Vertretung der Arbeitsgemeinschaft in Gremien, Konferenzen und Netzwerken
und Festlegung der jeweils sachkundigen Vertreter hierfür
o Erstellung eines Aktivitäten-, Arbeitsgruppen- und Terminplans
o Öffentlichkeitsarbeit
Beschlussfassung
Für die Verabschiedung und Änderung dieser Geschäftsordnung sind 2/3 – Mehrheiten, für
alle anderen Beschlüsse die einfache Mehrheit der anwesenden Teilnehmer der
Vollversammlung erforderlich.
Kosten
Entstehende Kosten der Arbeitsgemeinschaft werden auf alle beteiligten Einrichtungen
gleichmäßig verteilt.
Schlussbestimmung
Die Teilnahme der jeweiligen Pflegedienste an der Arbeitsgemeinschaft der Mülheimer
Pflegedienste, wird durch die Zusendung einer gestempelten und unterschriebenen Kopie
der Geschäftsordnung, an den Sprecher der Lenkungsgruppe erklärt.
Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 11.09.2013 in Kraft.
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Unterschrift Teilnehmer/in Stempel des vertretenen Pflegedienst