Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der ambulanten
Pflegedienste in Mülheim an der Ruhr

 

Präambel

Gesellschaftliches Ziel ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung bei

hoher Versorgungsqualität unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags „ambulant vor

stationär“.

 

Organisation

  1. Die ambulanten Pflegedienste in Mülheim an der Ruhr schließen sich zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammen.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft ist keinem Spitzenverband oder einem anderen

Interesseverband angeschlossen, sie ist unabhängig und überparteilich.

  1. Zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben tagt die Arbeitsgemeinschaft in

regelmäßigen Zeitabständen, abwechselnd in verschiedenen Einrichtungen.

  1. Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Mülheim an der Ruhr.

 

Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

  1. Die Arbeitsgemeinschaft ist Ort des offenen, transparenten fachlichen Austausches

und der Beratung und ggf. wechselseitiger Hilfe zu allen Fragen ambulanter

Versorgungsangebote.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft dient der Definition, Diskussion und

öffentlichkeitswirksamen Vertretung und Durchsetzung der in der Präambel

genannten Ziele.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft erarbeitet die für ihre Arbeit notwendigen

Qualitätsstandards.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft erhebt den Vertretungsanspruch in allen pflegerelevanten

Gremien, Netzwerken und Konferenzen der Stadt Mülheim an der Ruhr. Hierbei ist

sie offen, vielfältig und tolerant.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft leistet ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Anerkennung der

Pflege als Profession, hier insbesondere der ambulanten Pflege.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft entwickelt gemeinsame Strategien und weitere Ziele.
  2. Die Arbeitsgemeinschaft setzt berufspolitische und berufsfachliche Interessen durch.
  3. Die Arbeitsgemeinschaft verhindert eine Spaltung der Interessen privater, freigemeinnütziger

und öffentlicher Anbieter.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich ein für gemeinsame Aus-, Fort- und

Weiterbildungsmöglichkeiten.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft ermöglicht unter ihren Teilnehmern den zu allen Aufgaben

gehörenden Wissenstransfer.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft strebt gemeinsame, regionalisierte Verhandlungen mit den

Kostenträgern an.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft strebt neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

eine regional bezogene Prüfung der Pflegequalität an.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt regionale Projekte zur Realisierung ihrer Ziele

und Aufgaben.

 

Organe der Arbeitsgemeinschaft

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind

o Vollversammlung und

o Lenkungsgruppe, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

 

Teilnehmer und Vollversammlung

Teilnehmer kann jeder ambulante Pflegedienst werden, der die Ziele der

Arbeitsgemeinschaft unterstützt und dies verbindlich erklärt. Jeder Teilnehmer delegiert

eine Person in die Vollversammlung, die entsprechende Entscheidungsbefugnisse hat. Über

die Aufnahme weiterer Teilnehmer, die ebenfalls die Ziele der AG zu unterstützen haben,

entscheidet die Vollversammlung.

Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wird von der

Lenkungsgruppe einberufen.

Die Einladung erfolgt schriftlich (auch E-Mail entspricht der Schriftform) mit einer Frist von

vierWochen vor dem Versammlungstermin. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt

werden. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben.

Jeder Teilnehmer hat eine Stimme.

Die Vollversammlung ist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.

 

Aufgaben der Vollversammlung

Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:

o Wahl der Lenkungsgruppe

o Beratung und Beschlussfassung über die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

o Änderung der Geschäftsordnung

o Bildung von Arbeitsgruppen

o Festlegung der Termine der folgenden Vollversammlungen

 

Lenkungsgruppe

o Die Lenkungsgruppe besteht aus fünf gleichberechtigten Teilnehmern, davon

einem Sprecher und einem stellv. Sprecher.

o Die Lenkungsgruppe wird für drei Jahre von der Vollversammlung gewählt.

o Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds der Lenkungsgruppe rückt der bei

der letzten Sprecherwahl als nächster Gewählte nach.

o Die Lenkungsgruppe ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Lenkungsgruppenteilnehmer

anwesend ist.

o Die Lenkungsgruppe entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der

anwesenden Teilnehmer.

o Die Lenkungsgruppe wählt die Sprecherin /den Sprecher aus ihren Reihen.

 

Aufgaben der Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe ist insbesondere verantwortlich für

o Ordnungsgemäße Führung und Erfüllung der gestellten Aufgaben der

Arbeitsgemeinschaft

o Einberufung der Vollversammlung

o Informationspflicht gegenüber der Vollversammlung über alle Aktivitäten der

Lenkungsgruppe

o Ausführen der Beschlüsse der Vollversammlung

o Vertretung der Arbeitsgemeinschaft in Gremien, Konferenzen und Netzwerken

und Festlegung der jeweils sachkundigen Vertreter hierfür

o Erstellung eines Aktivitäten-, Arbeitsgruppen- und Terminplans

o Öffentlichkeitsarbeit

 

Beschlussfassung

Für die Verabschiedung und Änderung dieser Geschäftsordnung sind 2/3 – Mehrheiten, für

alle anderen Beschlüsse die einfache Mehrheit der anwesenden Teilnehmer der

Vollversammlung erforderlich.

 

Kosten

Entstehende Kosten der Arbeitsgemeinschaft werden auf alle beteiligten Einrichtungen

gleichmäßig verteilt.

 

Schlussbestimmung

Die Teilnahme der jeweiligen Pflegedienste an der Arbeitsgemeinschaft der Mülheimer

Pflegedienste, wird durch die Zusendung einer gestempelten und unterschriebenen Kopie

der Geschäftsordnung, an den Sprecher der Lenkungsgruppe erklärt.

Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 11.09.2013 in Kraft.

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Unterschrift Teilnehmer/in Stempel des vertretenen Pflegedienst